Um den Schiffsarreststandort Deutschland zu starken, bedarf es seit der Seehandelsrechtsreform 2013 fur den Schiffsarrest keines Arrestgrundes mehr. DIe Verfasserin untersucht die Auswirkungen der Neuregelung auf das System des allgemeinen Arrestrechts, das im ubrigen auf den Schiffsarrest anwendbar bleibt. UM festzustellen, ob das gesetzgeberische Ziel der Starkung des Schiffsarreststandortes erreicht wurde, vergleicht sie den neuen deutschen Schiffsarrest daruber hinaus mit dem Schiffsarrestrecht der Niederlande und Danemarks als zwei weitere fur die Schifffahrt bedeutende Staaten.
Um den Schiffsarreststandort Deutschland zu starken, bedarf es seit der Seehandelsrechtsreform 2013 fur den Schiffsarrest keines Arrestgrundes mehr. DIe Verfasserin untersucht die Auswirkungen der Neuregelung auf das System des allgemeinen Arrestrechts, das im ubrigen auf den Schiffsarrest anwend...