Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.
Stephan Zimmermann, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutschland.