Der Rechtsstatus einer "elektronischen Person" (künstliche Intelligenz)

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 3339 · GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Europäisches- und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahre 1872 oder die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 zeigen auf, dass Gesetze einer ständigen Anpassung unterliegen müssen. Ebenso können Neuentwürfe notwendig sein, um die bis dato unvorhersehbaren gesellschaftlichen oder technischen Entwicklungen in einen Gesetzesrahmen zu bringen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union oder die Anpassungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr. In deren Grundfassung von 1968 gilt das Paradigma, dass jedes Fahrzeug einen Fahrzeugführer benötigt, welcher die ständige Kontrolle über das zu bewegende Fahrzeug besitzt. Dies bleibt weiterhin die Grundhaltung, jedoch wurde der Einsatz von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen 2016 durch die Bundesregierung zusätzlich erlaubt. Beispielhaft hierfür wäre eine Notbremsfunktion oder ein selbstständig lenkender Einpark-Assistent, welcher schon vor der Gesetzesänderung Serienreife erhielt. Die Bedingung der Neuregelung besagt außerdem, dass der Fahrzeugführer diese übersteuern bzw. abschalten kann, womit der Fahrer weiterhin die Verantwortung trägt. Die zunehmenden technischen Entwicklungen werden aber auch diesen Rechtsrahmen bald zur Überarbeitung zwingen. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) testet beispielsweise Google bereits führerlose Fahrzeuge, welche aufgrund des Wiener Abkommens – und der damit zwingenden Eingriffsmöglichkeit – in Deutschland derzeitig keine Rechtssicherheit besitzen. Da eine Serienreife selbstfahrender Autos bereits in den nächsten Jahren angestrebt wird, hat die aktuelle Bundesregierung eine Überprüfung der erst 2016 verabschiedeten Gesetze im Koalitionsvertrag verankert. Da sich die KI jedoch nicht nur auf Fahrzeuge, sondern die gesamte Robotik bezieht, sind weitreichendere Validierungen der aktuellen Gesetzeslage von Nöten. Insbesondere die Haftung sowie der Vertragsabschluss durch die Abgabe von Willenserklärungen auf Basis eigenständiger Entscheidungen von Maschinen könnten eine Regelungslücke aufweisen. Ob die Entwicklungen der KI de lege lata rechtskonform sind oder wie dies durch Rechtsanalogien und -dogmatiken hergestellt werden könnte, ist ein Gegenstand der Arbeit. Der Fokus liegt jedoch auf der Fragestellung, wie die Einführung eines neuen Rechtssubjekts – die elektronische Person – Abhilfe schaffen könnte.
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Europäisches- und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract:...

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