Dieser Prognostik wird in der Öffentlichkeit mit großen Bedenken begegnet. Tatsächlich aber existieren inzwischen wissenschaftliche Grundlagen, die eine Aussage erlauben, ob im Einzelfall eine zuverlässige Prognose möglich ist oder nicht. Ebenso gibt es eine wissenschaftliche Evidenz, welche Therapieverfahren und -formen bei welchen psychischen Störungen von Rechtsbrechern und bei welchen Deliktformen erfolgversprechend oder kontraindiziert sind.
Renommierte Wissenschaftler, die auch Praktiker in der Begutachtung und Behandlung sind, bieten hier eine kompetente Darstellung dessen, was an Interventionen möglich ist, und zeigen, wo die Grenzen liegen.
Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité – Universitätsmedizin Berlin (Lehrstuhlinhaber und Autor von "Psychologische Begutachtung im Strafverfahren", Steinkopff 3-7985-1235-3)
Prof. Dr. jur. Dieter Dölling, Juristische Fakultät, Institut für Kriminologie, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie)
Prof. Dr. med. Norbert Leygraf, Institut für Forensiche Psychiatrie, Rheinische Kliniken Essen (Lehrstuhlinhaber)
Prof. Dr. med. Henning Saß, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum RWTH Aachen (vormals Lehrstuhlinhaber, jetzt Vorstandsvorsitzender des Klinikums Aachen)